SchulsozialarbeiterIn (m/w/d) für Grundschule und SBBZ
Bürgermeisteramt Berkheim
Wir suchen ab 1. September 2024 eine/n
SchulsozialarbeiterIn (m/w/d) in Teilzeit mit einem Beschäftigungsumfang von 50 %
für die Schulsozialarbeit in unserer Grundschule in Berkheim und unserer Illertalschule (SBBZ) in Bonlanden.
Diese Aufgaben erwarten Sie
- Beratung der SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte
- Einzelfallhilfe und Beratung bei individuellen Anliegen sowie in Problemlagen und Problemsituationen
- sozialpädagogische Gruppenarbeit, Arbeit mit Schulklassen und Durchführung von Projekten
- inner- und außerschulische Vernetzung und Gemeinwesenarbeit
- Kooperation mit Behörden und unseren Netzwerkpartnern
Das ist Ihr Profil
- Hochschulabschluss in Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang im Bereich des Sozialwesens
- sehr hohe Fachkompetenz
- ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit
- Konfliktlösungsfähigkeit
- Qualitätsbewusstsein
- Erfahrung mit und Freude an der Schulsozialarbeit
Das bieten wir Ihnen
- ein abwechslungsreiches Arbeitsgebiet mit Raum für selbständiges und verantwortungsvolles Arbeiten
- leistungsgerechte Bezahlung in Anlehnung an den TVöD mit den Sonderleistungen Zusatzversorgung, Leistungsentgelt und Jahressonderzahlung
- 30 Tage Urlaub, 2 Regenerationstage und auf Wunsch 2 Umwandlungstage
- Ferienzeiten sind durch Arbeitszeitregelung frei
- betriebliche Altersvorsorge zusätzlich zur Zusatzversorgungskasse
- betriebliche Krankenversicherung
- Fort- und Weiterbildungen
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für weitere Auskünfte wenden Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung Berkheim unter 08395/94060. Oder Sie richten gleich Ihre aussagekräftige Bewerbung an die Gemeinde Berkheim, Coubronplatz 1, 88450 Berkheim oder per E-Mail an info@gemeinde-berkheim.de (https://mailto:info@gemeinde-berkheim.de) . Die Bewerbungsfrist endet am 14. Juni 2024.
Hinweis zum Datenschutz: Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie Ihre Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a Datenschutzgrundverordnung zur Verarbeitung der darin enthaltenen Daten zum Zwecke des Auswahlverfahrens für die vorliegend ausgeschriebene Stelle. Dies schließt die Weitergabe der Daten an die Beteiligten im Auswahlverfahren ein. Die Daten werden mit Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Auswahlverfahrens gelöscht.
Bereitgestellt in Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit.