Personalwesen-Jobs (Studierende)

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      Studierende

      Student im Personalwesen – perfekt für BWLer

      Studenten von wirtschaftsnahen Studiengängen wie BWL, VWL oder Wirtschaftsinformatik sollten bereits während des Studiums einen Blick über den Tellerrand wagen. Es empfiehlt sich, nicht nur die Vorlesungen zu besuchen, sondern auch zu schauen, wie die Wirtschaft wirklich tickt. Die beste Methode dafür: ein entsprechender Nebenjob, z. B. als Student im Personalwesen. Abgesehen von dem Verdienst erhalten Studenten damit einen wertvollen Einblick ins Berufsleben und knüpfen bereits während des Studiums Kontakte, die für die spätere Job-Suche äußerst hilfreich sein können.

      Arbeitgeber, Tätigkeit und Voraussetzungen

      Studenten fürs Personalwesen werden von ganz unterschiedlichen Arbeitgebern gesucht, da der Mitarbeiterstamm branchenübergreifend in jedem Unternehmen verwaltet werden muss. Dazu zählen z. B. Unternehmensberatungen, Banken, Finanzdienstleister, aber auch Verlage oder Firmen im Bereich der Neuen Medien. Zu den üblichen Tätigkeiten als Student im Personalwesen zählen beispielsweise die Unterstützung bei der Personalkostenplanung, Mitarbeit im operativen Personalcontrolling, Erstellung von Prognosen und Datenanalysen sowie Entwicklung und Ausarbeitung von Personalkennzahlen. Von den Bewerbern wird in der Regel ein Studiengang wie BWL oder VWL erwartet, gerne gesehen ist auch eine kaufmännische Ausbildung. Generell sollten Studenten im Personalwesen Spaß im Umgang mit Zahlen und Statistiken haben und über exzellente analytische Fähigkeiten verfügen. Ebenfalls wichtig sind ausgezeichnete IT-Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit MS Office, ganz besonders Excel.

      Gesetzliche Regeln zu Arbeitszeit und Verdienst

      Wer sich als Student im Personalwesen bewirbt, muss einige gesetzliche Regeln beachten. So muss die Arbeitszeit in einem Nebenjob unter 20 Wochen pro Stunde liegen. Auch beim Gehalt gibt es bestimmte Vorgaben. Im Rahmen eines Minijobs darf ein Student im Personalwesen nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen. Wer darüber liegt, wird sozialversicherungspflichtig. Der jährliche Freibetrag, bis zu dem keine Lohnsteuer zu zahlen ist, liegt für Studenten bei 8.354 Euro (2014) pro Jahr. Studenten, die innerhalb dieses Wertes bleiben, erhalten alle gezahlten Lohnsteuereinzahlungen mit der Einkommensteuererklärung am Jahresende zurück.

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